Hygienekonzept
des TTC Haslachs
Vorwort:
Nachstehend ist das Hygienekonzept des TTC Haslachs zur Wiederaufnahme des
Trainings- bzw. des Wettkampfbetriebs. Das Land Baden-Württemberg gestattet die
Ausübung des Sportbetriebs in geschlossenen Räumen unter der Voraussetzung,
dass ein entsprechendes Hygienekonzept existiert und befolgt wird, sowie der
Einhaltung der 3G - Pflicht. Einen 100%-igen Schutz bietet das Konzept nicht,
sodass es jedem Spieler frei zu entscheiden steht, ob er am Training teilnehmen
möchte oder nicht, sofern er gesund ist. Der Hygieneschutzbeauftragte, Thomas
Hommel, gilt als Ansprechpartner und trägt dafür Sorge, dass das Hygienekonzept
eingehalten wird. Alle Spieler sind dazu angehalten, sofern Symptome auf eine
Erkrankung mit COVID-19 bei ihnen oder einer bekannten Person, mit der sie in
den letzten 14 Tagen Kontakt hatte, bekannt sind, sich und andere zu schützen
und das Training zu meiden.
Allgemeines:
1) Beim Betreten
der Halle muss jeder einen Mund-Nasen-Schutz (FFP 2 Maske) tragen und sich die
Hände mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel desinfizieren
2) Die Eltern
sollen ihre Kinder lediglich zum Training bringen und darauf verzichten, die
Halle zu betreten
3) Die Eltern
erhalten eine Ausgabe des Hygienekonzepts und sind zusätzlich dafür
verantwortlich, ihre Kinder entsprechend auf die geltenden Regeln hinzuweisen
4) Bei Verstößen
behält sich der Hygieneschutzbeauftragte das Recht vor, den Spieler des
Trainings zu verweisen bzw. den Halleneintritt zu verweigern. Bei mutwilligen
und grob fahrlässigen Handlungen gegen die Corona Verordnung ist der Spieler
für die Bußgelder haftbar zu halten
5) Alle Arten von
Ansammlungen im Eingangsbereich und in der Halle sind nur mit einem Abstand von
1,5m zur nächsten Person erlaubt
6) Die Nutzung
der Umkleiden und Duschen sind gestattet, jedoch muss ein Mindestabstand von
1,5m garantiert sein. Die Anzahl der Personen ist auf 6 beschränkt.
7) Gleiches gilt
für den Toilettengang. Dabei gilt zusätzlich, sich nach dem Besuch die Hände zu
desinfizieren bzw. gründlich zu waschen
Trainingsablauf
bzw. Wettbewerbsablauf:
1) Es bedarf
keiner Voranmeldung, jedoch ist ein negativer Test Grundvoraussetzung für den Eintritt
in die Sporthalle. Vollständig Geimpfte (14
Tage nach der zweiten Impfung und Impfung älter als 3 Monate) und
Genesene (Genesung älter als 3 Monate) sind nicht von der Testpflicht befreit.
Befreit sind lediglich geboosterte Personen (3. Impfung + 15 Tage), sowie
Genesene mit Bescheinigung, dessen Infektion keine 3 Monate alt ist. Schüler
zwingen 6 und 18 Jahren sind ebenfalls von der 2G + Regel ausgenommen, sofern
der regelmäßige Schulbetrieb stattfindet. In den Ferien muss ein Test vorab
durchgeführt werden. Der Test
ist bevorzugt vor Erscheinen in der Halle per WhatsApp, E-Mail o.Ä. an den
verantwortlichen Trainer Thomas Hommel bzw. den Mannschaftsführer zu schicken.
Eine Kontrolle vor Ort findet entsprechend statt, sofern dies nicht geschehen
ist
1a) Bei den
Erwachsenen darf der Test nicht älter als 24 Stunden sein und kann bei Bedarf
vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden. Der TTC Haslach stellt hierzu die
notwendigen Selbsttests bereit und bescheinigt diese, falls notwendig. Es wird
darum gebeten, sich wenn möglich, vorab testen zu lassen, um einen schnellen
Trainingsstart ermöglichen zu können
1b) Bei den
Minis, Schüler und der Jugend gilt der Schülerausweis als Nachweisdokument,
sofern keine Ferien sind oder der regelmäßige Präsenzunterricht unterbrochen
ist
2) Die
Gruppengröße ist aufgrund der Hallengröße auf maximal 30 Personen inklusive
Trainer begrenzt, kann jedoch bei weiteren Lockerungen erhöht werden
3) Die
Trainingszeiten der Jugend sind von 18- 19:45 Uhr. Für die Aktiven im
Herrentraining ist das Training ab 20 Uhr möglich. Der Einlass in die Halle ist
5 Minuten vor Beginn der Trainingseinheit gestattet, um Begegnungen zu
vermeiden
4) In jeder
Trainingseinheit werden die Daten der Teilnehmer (Vor- und Nachname, Anschrift,
Datum und Zeitraum der Anwesenheit und ggf. die Telefonnummer) gesammelt und an
die örtliche Kommune weitergeleitet. Der TTC Haslach vernichtet diese
trainingsbezogenen Daten nach 4 Wochen
5) Die Tische
werden ohne Umrandungen aufgebaut, jedoch mit ausreichend Abstand zur nächsten
Platte
6) Es darf Doppel
gespielt werden, jedoch sollte man auf darauf verzichten, wenn nicht unbedingt
notwendig. Auch von anderen Gruppenspielen, wie z.B. Rundlauf wird abgeraten
7) Der
Körperkontakt zu einer anderen Person ist jederzeit untersagt, welcher auch
formale Begrüßungen per Handschlag vor dem Training beinhaltet
8) Die Tische
werden vor dem Jugend- Training vom Trainer und ggf. dessen Co-Trainer
aufgebaut.
9) Die Teilnehmer
dürfen zur Ausübung der Sportart die Maske ablegen
10) Die
Trainingstasche wird im Eingangsbereich mit ausreichend Abstand zur nächsten
Spielertasche deponiert
11) An jedem
Tisch können beliebig viele Bälle verwendet werden
12) Die Pause
wird auf der eigenen Plattenseite oder mit genug Abstand zur nächsten Person (1,5m)
in der Halle durchgeführt
13) Trainingspartnerwechsel
bzw. Tischwechsel sind beliebig durchführbar
14) Nach dem
Trainingsbetrieb werden die Tische und Kanten, sowie Bälle und Türklingen nach
Bedarf gereinigt
15) Für
ausreichende Belüftung der Sporthalle sorgt die vorhandene Belüftungsanlage.
Nach der Veranstaltung wird zudem nochmals über die Fenster und Türen
ausreichend nachgelüftet.
16) Der Abbau der
Platten erfolgt nach der letzten Trainingseinheit durch die Aktiven bzw. den Trainer
17) Nach der
Trainingseinheit werden die Spieler gebeten, die Halle zügig und geordnet zu
verlassen, um Begegnungen zu vermeiden. Dabei ist der Mund-Nasen-Schutz wieder
zu verwenden (analog Ziffer 1)
18) Dieses
Hygienekonzept gilt analog, wo anwendbar, auch zur Durchführung des
Verbandspielbetriebs. Ausgenommen ist Ziffer 1a. Die Gastmannschaft ist
eigenständig dafür verantwortlich, die nötigen Nachweisdokumente vorzulegen.
Sowie dies nicht möglich ist, wird der Zutritt zur Halle untersagt. Die Dokumentationspflicht
aus Ziffer 4 beschränkt sich auf eine Person pro Gastmannschaft, da die
restlichen Teilnehmer auf dem Spielberichtsbogen genannt werden
19) Mit Verweis
auf die aktuellen Auflagen der Stadt Haslach zur Benutzung der städtischen
Sportstätten sind alle Regeln auch nochmal nachzulesen
20) Weitere
Einzelheiten und Neuregelungen sind gemäß aktueller Corona-Landesverordnung
Sport online einzusehen (Derzeitig letzte Änderung zum 27.12.2021. Der Link im
Internet lautet wie folgt: https://km-bw.de/CoronaVO+Sport#:~:text=Sportaus%C3%BCbung,sie%20geimpft%20oder%20genesen%20sind.)
Für die Dokumentation gemäß
Corona-Verordnungen sind von den Trainern, Zuschauer und Spielern bzw. deren Erziehungsberechtigten
o.g. Daten aus Punkt 4 zur Kontaktnachverfolgung auf separatem
Datenverarbeitungsblatt zu erheben.
Wir haben das COVID
19-Schutz- und Handlungskonzept des TTC Haslachs für das
Tischtennis-Hallentraining erhalten, gelesen und werden dies einhalten.