Montag, 10. Januar 2022

Hygienekonzept des TTC Haslachs



Hygienekonzept des TTC Haslachs

  

Vorwort:
Nachstehend ist das Hygienekonzept des TTC Haslachs zur Wiederaufnahme des Trainings- bzw. des Wettkampfbetriebs. Das Land Baden-Württemberg gestattet die Ausübung des Sportbetriebs in geschlossenen Räumen unter der Voraussetzung, dass ein entsprechendes Hygienekonzept existiert und befolgt wird, sowie der Einhaltung der 3G - Pflicht. Einen 100%-igen Schutz bietet das Konzept nicht, sodass es jedem Spieler frei zu entscheiden steht, ob er am Training teilnehmen möchte oder nicht, sofern er gesund ist. Der Hygieneschutzbeauftragte, Thomas Hommel, gilt als Ansprechpartner und trägt dafür Sorge, dass das Hygienekonzept eingehalten wird. Alle Spieler sind dazu angehalten, sofern Symptome auf eine Erkrankung mit COVID-19 bei ihnen oder einer bekannten Person, mit der sie in den letzten 14 Tagen Kontakt hatte, bekannt sind, sich und andere zu schützen und das Training zu meiden.

 

Allgemeines:

1) Beim Betreten der Halle muss jeder einen Mund-Nasen-Schutz (FFP 2 Maske) tragen und sich die Hände mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel desinfizieren

2) Die Eltern sollen ihre Kinder lediglich zum Training bringen und darauf verzichten, die Halle zu betreten

3) Die Eltern erhalten eine Ausgabe des Hygienekonzepts und sind zusätzlich dafür verantwortlich, ihre Kinder entsprechend auf die geltenden Regeln hinzuweisen

4) Bei Verstößen behält sich der Hygieneschutzbeauftragte das Recht vor, den Spieler des Trainings zu verweisen bzw. den Halleneintritt zu verweigern. Bei mutwilligen und grob fahrlässigen Handlungen gegen die Corona Verordnung ist der Spieler für die Bußgelder haftbar zu halten

5) Alle Arten von Ansammlungen im Eingangsbereich und in der Halle sind nur mit einem Abstand von 1,5m zur nächsten Person erlaubt

6) Die Nutzung der Umkleiden und Duschen sind gestattet, jedoch muss ein Mindestabstand von 1,5m garantiert sein. Die Anzahl der Personen ist auf 6 beschränkt.

7) Gleiches gilt für den Toilettengang. Dabei gilt zusätzlich, sich nach dem Besuch die Hände zu desinfizieren bzw. gründlich zu waschen

 

Trainingsablauf bzw. Wettbewerbsablauf:

1) Es bedarf keiner Voranmeldung, jedoch ist ein negativer Test Grundvoraussetzung für den Eintritt in die Sporthalle. Vollständig Geimpfte (14   Tage   nach   der   zweiten   Impfung und Impfung älter als 3 Monate) und Genesene (Genesung älter als 3 Monate) sind nicht von der Testpflicht befreit. Befreit sind lediglich geboosterte Personen (3. Impfung + 15 Tage), sowie Genesene mit Bescheinigung, dessen Infektion keine 3 Monate alt ist. Schüler zwingen 6 und 18 Jahren sind ebenfalls von der 2G + Regel ausgenommen, sofern der regelmäßige Schulbetrieb stattfindet. In den Ferien muss ein Test vorab durchgeführt werden. Der Test ist bevorzugt vor Erscheinen in der Halle per WhatsApp, E-Mail o.Ä. an den verantwortlichen Trainer Thomas Hommel bzw. den Mannschaftsführer zu schicken. Eine Kontrolle vor Ort findet entsprechend statt, sofern dies nicht geschehen ist

1a) Bei den Erwachsenen darf der Test nicht älter als 24 Stunden sein und kann bei Bedarf vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden. Der TTC Haslach stellt hierzu die notwendigen Selbsttests bereit und bescheinigt diese, falls notwendig. Es wird darum gebeten, sich wenn möglich, vorab testen zu lassen, um einen schnellen Trainingsstart ermöglichen zu können

1b) Bei den Minis, Schüler und der Jugend gilt der Schülerausweis als Nachweisdokument, sofern keine Ferien sind oder der regelmäßige Präsenzunterricht unterbrochen ist

2) Die Gruppengröße ist aufgrund der Hallengröße auf maximal 30 Personen inklusive Trainer begrenzt, kann jedoch bei weiteren Lockerungen erhöht werden

3) Die Trainingszeiten der Jugend sind von 18- 19:45 Uhr. Für die Aktiven im Herrentraining ist das Training ab 20 Uhr möglich. Der Einlass in die Halle ist 5 Minuten vor Beginn der Trainingseinheit gestattet, um Begegnungen zu vermeiden

4) In jeder Trainingseinheit werden die Daten der Teilnehmer (Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und ggf. die Telefonnummer) gesammelt und an die örtliche Kommune weitergeleitet. Der TTC Haslach vernichtet diese trainingsbezogenen Daten nach 4 Wochen

5) Die Tische werden ohne Umrandungen aufgebaut, jedoch mit ausreichend Abstand zur nächsten Platte

6) Es darf Doppel gespielt werden, jedoch sollte man auf darauf verzichten, wenn nicht unbedingt notwendig. Auch von anderen Gruppenspielen, wie z.B. Rundlauf wird abgeraten

7) Der Körperkontakt zu einer anderen Person ist jederzeit untersagt, welcher auch formale Begrüßungen per Handschlag vor dem Training beinhaltet

8) Die Tische werden vor dem Jugend- Training vom Trainer und ggf. dessen Co-Trainer aufgebaut.

9) Die Teilnehmer dürfen zur Ausübung der Sportart die Maske ablegen

10) Die Trainingstasche wird im Eingangsbereich mit ausreichend Abstand zur nächsten Spielertasche deponiert

11) An jedem Tisch können beliebig viele Bälle verwendet werden

12) Die Pause wird auf der eigenen Plattenseite oder mit genug Abstand zur nächsten Person (1,5m) in der Halle durchgeführt

13) Trainingspartnerwechsel bzw. Tischwechsel sind beliebig durchführbar

14) Nach dem Trainingsbetrieb werden die Tische und Kanten, sowie Bälle und Türklingen nach Bedarf gereinigt

15) Für ausreichende Belüftung der Sporthalle sorgt die vorhandene Belüftungsanlage. Nach der Veranstaltung wird zudem nochmals über die Fenster und Türen ausreichend nachgelüftet.

16) Der Abbau der Platten erfolgt nach der letzten Trainingseinheit durch die Aktiven bzw. den Trainer

17) Nach der Trainingseinheit werden die Spieler gebeten, die Halle zügig und geordnet zu verlassen, um Begegnungen zu vermeiden. Dabei ist der Mund-Nasen-Schutz wieder zu verwenden (analog Ziffer 1)

18) Dieses Hygienekonzept gilt analog, wo anwendbar, auch zur Durchführung des Verbandspielbetriebs. Ausgenommen ist Ziffer 1a. Die Gastmannschaft ist eigenständig dafür verantwortlich, die nötigen Nachweisdokumente vorzulegen. Sowie dies nicht möglich ist, wird der Zutritt zur Halle untersagt. Die Dokumentationspflicht aus Ziffer 4 beschränkt sich auf eine Person pro Gastmannschaft, da die restlichen Teilnehmer auf dem Spielberichtsbogen genannt werden

19) Mit Verweis auf die aktuellen Auflagen der Stadt Haslach zur Benutzung der städtischen Sportstätten sind alle Regeln auch nochmal nachzulesen

20) Weitere Einzelheiten und Neuregelungen sind gemäß aktueller Corona-Landesverordnung Sport online einzusehen (Derzeitig letzte Änderung zum 27.12.2021. Der Link im Internet lautet wie folgt: https://km-bw.de/CoronaVO+Sport#:~:text=Sportaus%C3%BCbung,sie%20geimpft%20oder%20genesen%20sind.)

 

Für die Dokumentation gemäß Corona-Verordnungen sind von den Trainern, Zuschauer und Spielern bzw. deren Erziehungsberechtigten o.g. Daten aus Punkt 4 zur Kontaktnachverfolgung auf separatem Datenverarbeitungsblatt zu erheben.

Wir haben das COVID 19-Schutz- und Handlungskonzept des TTC Haslachs für das Tischtennis-Hallentraining erhalten, gelesen und werden dies einhalten.

                                                                                                                         Stand: 08.03.2022