Sonntag, 30. März 2014

Mitgliedsbeiträge - SEPA

Umstellung der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das
SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und weitere Nutzung Ihrer Einzugsermächtigung


Liebe Mitglieder,

bisher wurde zum Einzug des Mitgliedsbeitrages die Lastschrift (Einzugsermächtigungs-verfahren) zu Grunde gelegt. Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) haben auch wir auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren umgestellt. 

Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch

- die vom Verein vergebene Mandatsreferenz und
- unsere Gläubiger-Identifikationsnummer DE83ZZZ00000285692

gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden. 

Da diese Umstellung durch uns erfolgt, braucht Ihr nichts zu unternehmen. Lastschriften werden weiterhin von dem uns vorliegenden Konto eingezogen.

Änderungen der Bankverbindung bitten wir uns dringend weiterzuleiten um kostenintensive Rücklastschriften und damit verbundene aufwändige Rückfragen zu vermeiden.